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Verlängerung Touristisches Beherbergungsverbot vom 1. Dezember 2020:
Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis auf Weiteres untersagt. Es gibt jedoch eine Ausnahme über Weihnachten: Reisende, die im Zeitraum vom 23. - 27. Dezember 2020 zu einem Familienbesuch unterwegs sind, dürfen beherbergt werden. Bitte informieren Sie sich vor der Buchung, ob Sie zu Ihrem geplanten Zeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen.
Auch Restaurants und Gaststätten müssen aufgrund der geltenden Verordnung seit dem 2. November geschlossen bleiben.
Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen in Baden-Württemberg finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/